Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anbieter und Vertragspartner ist die Agentur Magic Social One über die Domains socialmedia1.de und magicsocialone.de. „Magic Social One“ ist ein Produkt der Digitalagentur magicmedia.
1.1 Die Leistungen und Angebote der Social Media Agentur Magic Social One in Jerrishoe gelten nur gemäß diesen Geschäftsbedingungen. Falls der Kunde eigene Bedingungen hat, werden diese nur dann Teil des Vertrages, wenn Magic Social One das ausdrücklich schriftlich bestätigt. Es reicht also nicht aus, wenn der Kunde denkt, dass seine Bedingungen durch sein Verhalten akzeptiert wurden, z.B. durch die Annahme von Lieferungen oder das Bezahlen.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge mit Geschäftskunden, nicht für Privatpersonen.
1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Kunden. Es wird immer die aktuelle Version der AGB verwendet, die auf der Website von Magic Social One zu finden ist. Änderungen an den AGB werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der E-Mail widerspricht, gilt die Änderung als akzeptiert.
2. Vertragsschluss, Vertragspartner
2.1 Die Angebote von Magic Social One sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Magic Social One diesen schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung des Vertrags beginnt.
2.2 Magic Social One kann Aufträge des Kunden bis zu einer Woche nach deren Eingang annehmen.
2.3 Magic Social One darf auch nach Vertragsabschluss Änderungen an der vereinbarten Leistung vornehmen, solange diese Änderungen üblich oder geringfügig sind und keine zugesicherten Eigenschaften betreffen.
2.4 Angebote, Entwürfe und Konzepte von Magic Social One bleiben ihr geistiges Eigentum. Eine Nutzung zum Wettbewerb ist nicht erlaubt. Die Erstellung dieser Unterlagen kann kostenpflichtig sein, basierend auf den angegebenen Stundensätzen. Wenn kein Auftrag zustande kommt, müssen diese Unterlagen zurückgegeben oder gelöschte Daten vernichtet werden.
2.5 Magic Social One richtet ihre Angebote nur an Geschäftskunden, Freiberufler, öffentliche Körperschaften und Vereine.
2.6 Erfährt Magic Social One nach Vertragsabschluss, dass der Kunde kein Geschäftskunde im Sinne dieser AGB ist, kann Magic Social One innerhalb einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten.
3. Vertragsgegenstand; Urheberrecht und Nutzungsrechte
3.1 Bei Aufträgen an Magic Social One, die über reine Beratung hinausgehen und Social Media Content-Leistungen umfassen, handelt es sich um einen Vertrag zur Erstellung von Social Media Kampagnen (Social Media Kampagnenvertrag). Die nächsten Absätze beziehen sich auf solche Verträge.
3.2 Im Rahmen eines Social Media Kampagnenvertrags erstellt Magic Social One ein Werk und räumt dem Kunden die Nutzungsrechte dafür ein. Die Prüfung der Rechtskonformität des Werkes, wie z.B. ob es markenrechtlich schützbar ist, liegt nicht in der Verantwortung von Magic Social One, sondern beim Kunden.
3.3 Alle Arbeiten von Magic Social One, wie Entwürfe und Vorschläge, sind urheberrechtlich geschützt. Selbst wenn sie nicht die volle künstlerische Schöpfungshöhe erreichen sollten, gelten die urheberrechtlichen Regeln (§§ 31 ff. UrhG und § 97 ff. UrhG).
3.4 Nach vollständiger Bezahlung überträgt Magic Social One dem Kunden das Nutzungsrecht am Werk, es sei denn, es gibt eine spezielle Vereinbarung. Dieses Recht ist umfassend und ohne zeitliche, räumliche oder inhaltliche Einschränkungen.
3.5 Wenn der Kunde das Nutzungsrecht an Dritte weitergeben oder Unterlizenzen erteilen möchte, braucht er dazu eine schriftliche Zustimmung von Magic Social One.
3.6 Ohne Zustimmung von Magic Social One dürfen die erstellten Werke nicht verändert werden.
3.7 Sofern nicht anders vereinbart, soll Magic Social One als Urheber genannt werden, wenn das Werk vervielfältigt, verbreitet oder veröffentlicht wird.
3.8 Der Kunde darf das Werk oder Teile davon nicht als eigene Marke oder Schutzrecht eintragen, ohne die Zustimmung von Magic Social One.
4. Leistungen, Lieferumfang, Liefertermine bei Social Media Content-Leistungen
4.1 Die Lieferung von Social Media Content-Leistungen erfolgt wahlweise durch Bereitstellung des Zugriffs auf einen Server, Zustellung per E-Mail, oder durch das Hochladen der Inhalte auf die gewünschte Social Media Plattform, sofern die nötigen Zugriffsberechtigungen vorliegen.
4.2 Magic Social One ist zur Überlassung des Werkes bei Social Media Content-Leistungen nur verpflichtet, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Wird das Werk übergeben, ist ihm eine einfache Dokumentation beigefügt, welche ein Verständnis des Aufbaus und der Arbeitsweise des Contents ermöglicht. Eine umfassende Dokumentation oder weitergehende Schulung kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
4.3 Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen sind Angaben der Agentur Magic Social One zu Liefer- oder Leistungszeiten unverbindlich.
4.4 Falls die Agentur Magic Social One durch Arbeitskämpfe, behördliches Eingreifen, Nichtbelieferung durch Zulieferer, Krankheit von Mitarbeitern, höhere Gewalt oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse unverschuldet daran gehindert ist, die geschuldete Lieferung oder Leistung zu erbringen, so verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und einen angemessenen Zeitraum zum Wiederanlaufen nach Beendigung der Behinderung. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Agentur Magic Social One auf Informationen oder eine erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers wartet.
5. Vergütung
5.1 Die Bezahlung richtet sich nach dem Preis, der mit dem Kunden vereinbart wurde. Sollte keine Preisvereinbarung vorliegen, gilt für Social Media Content-Leistungen ein Stundensatz von 75,00 EUR. Dieser Satz gilt auch für Beratungsleistungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Falls nicht anders vereinbart, ist für Social Media Content-Leistungen eine Vorauszahlung erforderlich. Die Bezahlung muss vor Beginn der Arbeit und vor der Übergabe des fertigen Produkts erfolgen. Wenn der Kunde die Vorauszahlung nicht rechtzeitig leistet, darf Magic Social One die Arbeit unterbrechen.
5.3 Rechnungen von Magic Social One sind sofort nach Erhalt ohne Abzüge zu bezahlen, es sei denn, die Rechnung gibt ein anderes Zahlungsziel an. Die Zahlung muss innerhalb von 1-3 Kalendertagen nach Rechnungserhalt erfolgen. Wird diese Frist überschritten, gerät der Kunde in Zahlungsverzug.
5.4 Der Kunde kann gegen Forderungen von Magic Social One nur dann aufrechnen, wenn seine eigenen Forderungen unstrittig oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn der Kunde gegenüber Magic Social One Ansprüche aus demselben Vertrag hat.
6. Änderungswünsche (Social Media Content-Leistungen)
6.1 Bei Social Media Content-Leistungen hat der Kunde bis zur endgültigen Abnahme des Projekts jederzeit die Möglichkeit, Änderungen oder Ergänzungen anzufordern. Diese Anfragen werden von Magic Social One auf Umsetzbarkeit und Zumutbarkeit geprüft. Innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang des Änderungswunsches informiert Magic Social One den Kunden über die Machbarkeit, eventuell anfallende Zusatzkosten und den geschätzten zusätzlichen Zeitbedarf in Form eines Angebots für die Änderung.
6.2 Der Kunde hat 3 Werktage Zeit, um das Änderungsangebot zu prüfen. Bei Annahme des Angebots werden die Änderungen Teil des Vertrags. Lehnt der Kunde das Angebot ab, wird das Projekt ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgeführt.
6.3 Die Kosten für solche Änderungen richten sich nach den in Abschnitt 5 (1) genannten Bedingungen, sofern nicht ein Pauschalpreis vereinbart wurde.
6.4 Nach erfolgreichem Projektabschluss darf Magic Social One den Kunden als Referenz benennen.
7. Outsourcing-Partner
7.1 Magic Social One darf für die Erstellung von Werken oder die Erbringung von Dienstleistungen jederzeit auf Outsourcing-Partner zurückgreifen, die Teilleistungen übernehmen. Zwischen diesen Outsourcing-Partnern und dem Kunden entstehen dabei keine direkten vertraglichen Beziehungen. Gegenüber dem Kunden gelten diese Outsourcing-Partner als Erfüllungsgehilfen von Magic Social One.
8. Haftung
8.1 Magic Social One und ihre Mitarbeiter haften nur für Schäden, die sie absichtlich oder grob fahrlässig verursacht haben, oder wenn sie eine wichtige Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) fahrlässig verletzen. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schaden beschränkt.
8.2 Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstehen und keine wichtigen Vertragspflichten betreffen, übernimmt Magic Social One keine Haftung.
8.3 Die genannten Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit, für Ansprüche aus einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes oder für Sachschäden gemäß dem Produkthaftungsgesetz.
8.4 Magic Social One ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen, Kriege, Sabotage, Stromausfälle, behördliche Anordnungen oder technische Probleme außerhalb ihrer Kontrolle entstehen.
8.5 Bei Haftung für vorhersehbare Schäden ist die Haftung für Datenverlust auf den Betrag beschränkt, der für die Wiederherstellung der Daten bei regelmäßiger Datensicherung angefallen wäre.
8.6 Magic Social One haftet nicht für Schäden oder Verluste von Daten, Gegenständen oder Programmen, die vom Kunden bereitgestellt wurden, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch bei Einbruch oder Diebstahl.
8.7 Der Kunde muss Magic Social One umgehend schriftlich über Schäden informieren, für die sie haftbar gemacht werden könnte.
9. Verjährung von Ansprüchen des Auftraggebers
9.1 Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung und Schadenersatz gegen Magic Social One verjähren ein Jahr nach der Ablieferung des Werks oder der Erbringung der Beratungsleistung.
9.2 Für Ansprüche, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Magic Social One, auf die Verletzung einer zugesicherten Garantie oder auf arglistiges Verhalten zurückzuführen sind, sowie für Ansprüche bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Freistellungsanspruch
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, eine geeignete Arbeitsumgebung für den Einsatz des Werkes bereitzustellen und alle für die Auftragserfüllung benötigten Unterlagen und Informationen an Magic Social One zu übermitteln.
10.2 Der Kunde darf das erstellte Werk nicht in einer Weise verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder die Rechte Dritter verstößt. Er muss Magic Social One gegen alle Ansprüche Dritter absichern, die aus einer rechtswidrigen Verwendung des Werkes resultieren.
10.3 Zusätzlich muss der Kunde Magic Social One von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die durch eine nicht vertragsgemäße Nutzung des Werkes entstehen.
11. Beachtung Nutzungsrechte Dritter
11.1 Wenn der Kunde Magic Social One Materialien wie Daten, Grafiken oder Logos für die Erstellung des Werkes zur Verfügung stellt, versichert er, dass er das Recht zur Weitergabe und Nutzung dieser Materialien hat und über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt.
11.2 Der Kunde verpflichtet sich, Magic Social One in Bezug auf mögliche Ansprüche Dritter, die aus der Verletzung von Schutzrechten resultieren könnten, zu entlasten. Dies umfasst die Übernahme aller angemessenen Kosten, die Magic Social One durch solche Rechtsverletzungen entstehen, einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung. Weitere Rechte und Schadensersatzansprüche von Magic Social One bleiben hiervon unberührt. Diese Verpflichtungen des Kunden gelten nicht, wenn er die Rechtsverletzung nicht zu verantworten hat.
12. Vorzeitige Beendigung
12.1 Wenn ein Projekt vom Kunden aus Gründen abgebrochen wird, die nicht von Magic Social One zu vertreten sind, hat Magic Social One Anspruch auf die volle im Social Media Kampagnenvertrag oder im Angebot festgelegte Aufwandsentschädigung. Dies gilt unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt das Projekt eingestellt wird und betrifft ausschließlich die Leistungen und Dienstleistungen von Magic Social One.
13. Datenschutz
13.1 Bei der Durchführung des Auftrags kann es zur Verarbeitung personenbezogener Daten kommen. Diese Verarbeitung erfolgt durch Magic Social One im Auftrag und gemäß den Anweisungen des Kunden. Daher vereinbaren die Vertragsparteien, zusätzlich einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß den Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze abzuschließen.
13.2 Der Kunde bestätigt und sichert zu, dass für alle Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten, die von Magic Social One im Rahmen der Auftragserfüllung durchgeführt werden, die entsprechenden rechtlichen Grundlagen vorhanden sind, soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt.
14. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
14.1 Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitschlichtung zur Verfügung, die unter diesem Link zu erreichen ist: Online-Streitbeilegungsportal der EU [https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage]. Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind dazu nicht verpflichtet.
15. Sonstiges
15.1 Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Unwirksame Regelungen sind von beiden Vertragsparteien durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bedingung am nächsten kommen.
15.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine Aufhebung dieser Schriftformklausel ist ebenfalls nur schriftlich möglich. Die Schriftform wird auch durch Textform, wie beispielsweise per Telefax oder E-Mail, gewahrt.
15.3 Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt der Sitz von Magic Social One, wenn der Auftraggeber Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Stand: Jerrishoe, Januar 2024